Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
87/17/0198
Entscheidungsdatum
06.07.1990
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;
Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH sind die Gemeinde, aber auch die anderen Parteien des Verfahrens, und in der Folge auch die Aufsichtsbehörde selbst und der VwGH an die die Aufhebung tragenden Gründe eines kassatorischen Vorstellungsbescheides gebunden.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens
Allgemein
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage
Rechtsquellen
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170198.X02
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010
Dokumentnummer
JWR_1987170198_19900706X02