Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/17/0157
Entscheidungsdatum
10.10.1991
Index
L85002 Straßen Kärnten
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm
EisbEG 1954;
LStG Krnt 1978 §36 Abs1 lita;
LStG Krnt 1978 §38;
LStG Krnt 1978 §42 Abs1;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;
Rechtssatz
Im Hinblick auf die Duldungspflicht des § 42 Abs 1 Krnt LStG 1978 kann unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung einer öffentlichen Straße die Notwendigkeit der Enteignung nicht allein auf den Umstand gegründet werden, daß die in Frage stehenden Grundflächen (hier: Böschungsflächen) der Schneeablagerung dienten.Im Hinblick auf die Duldungspflicht des Paragraph 42, Absatz eins, Krnt LStG 1978 kann unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung einer öffentlichen Straße die Notwendigkeit der Enteignung nicht allein auf den Umstand gegründet werden, daß die in Frage stehenden Grundflächen (hier: Böschungsflächen) der Schneeablagerung dienten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987170157.X03
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2016
Dokumentnummer
JWR_1987170157_19911010X03