Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
89/14/0043
Entscheidungsdatum
30.05.1989
Index
Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Siehe:
91/13/0037 E 18.10.1995 VS VwSlg 7038 F/1995 RS 7
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0148 E 13. September 1988 RS 5
Stammrechtssatz
Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung.Bezüglich der Haftungsfrage nach Paragraph 9, BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung.
Schlagworte
Mantelzession
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X07
Im RIS seit
21.07.2022
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022
Dokumentnummer
JWR_1989140043_19890530X07