Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/14/0148

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

87/14/0148

Entscheidungsdatum

13.09.1988

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 140; Siehe: 91/13/0037 E 18.10.1995 VS VwSlg 7038 F/1995 RS 7

Rechtssatz

Bezüglich der Haftungsfrage nach Paragraph 9, BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140148.X05

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020

Dokumentnummer

JWR_1987140148_19880913X05

Rechtssatz für 89/14/0043

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

89/14/0043

Entscheidungsdatum

30.05.1989

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte


Siehe:
91/13/0037 E 18.10.1995 VS VwSlg 7038 F/1995 RS 7

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0148 E 13. September 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Bezüglich der Haftungsfrage nach Paragraph 9, BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung.

Schlagworte

Mantelzession

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X07

Im RIS seit

21.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022

Dokumentnummer

JWR_1989140043_19890530X07