Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/14/0148

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/14/0148

Entscheidungsdatum

13.09.1988

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 140;

Rechtssatz

Es entschuldigt den Geschäftsführer einer GmbH nicht, wenn er - aus welchen Gründen immer - den einem Geschäftsführer einer GmbH obliegenden Aufgaben nicht nachkommen kann. Er ist in diesem Fall vielmehr verpflichtet, die Geschäftsführung zurückzulegen, sofern er nicht etwa eine Entlastung durch Bestellung (eines oder mehrerer) weiterer Geschäftsführer erreichen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140148.X03

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020

Dokumentnummer

JWR_1987140148_19880913X03