Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3273/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

3273/79

Entscheidungsdatum

27.03.1981

Index

L71077 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Dem Beschwerdeführer obliegt der Beweis im Verwaltungsstrafverfahren, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist vergleiche das hg. E vom 20.2.1967, 0615/66, VwSlg 7087 A/1957). Ein derartiger Beweis kann aber nicht allein durch den Hinweis darauf erbracht werden, daß die den Beschuldigten treffende Verantwortung auf eine als solche taugliche Person übertragen worden sei. Es bedarf vielmehr des weiteren Beweises, daß auch für eine den Umständen des Einzelfalles entsprechende wirksame Kontrolle dieser Person vorgesorgt und diese Kontrolle durchgeführt worden ist vergleiche hiezu u.a. das E des VwGH vom 18.11.1971, 0951/70, VwSlg 8108 A/1971)

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979003273.X02

Im RIS seit

27.03.1981

Dokumentnummer

JWR_1979003273_19810327X02

Rechtssatz für 87/04/0267

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

87/04/0267

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3273/79 E 27. März 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Beschwerdeführer obliegt der Beweis im Verwaltungsstrafverfahren, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist vergleiche das hg. E vom 20.2.1967, 0615/66, VwSlg 7087 A/1957). Ein derartiger Beweis kann aber nicht allein durch den Hinweis darauf erbracht werden, daß die den Beschuldigten treffende Verantwortung auf eine als solche taugliche Person übertragen worden sei. Es bedarf vielmehr des weiteren Beweises, daß auch für eine den Umständen des Einzelfalles entsprechende wirksame Kontrolle dieser Person vorgesorgt und diese Kontrolle durchgeführt worden ist vergleiche hiezu u.a. das E des VwGH vom 18.11.1971, 0951/70, VwSlg 8108 A/1971)

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040267.X04

Im RIS seit

27.06.1989

Dokumentnummer

JWR_1987040267_19890627X04