Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0267

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/04/0267

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Rechtfertigung der Gewerbeinhaberin, der Kellnerin die Anweisung erteilt zu haben, die Sperrstunde genau einzuhalten und sie zu verständigen, sollte sie diesbezüglich Schwierigkeiten haben, ist nicht einmal die Behauptung zu entnehmen, dass sich die Gewerbeinhaberin durch entsprechende Kontrollen - und sei es auch nur stichprobenweise - von der Einhaltung des von ihr erteilten Auftrages überzeugt habe.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040267.X03

Im RIS seit

27.06.1989

Dokumentnummer

JWR_1987040267_19890627X03