Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
96/01/0694
Entscheidungsdatum
25.06.1997
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1965 §10 Abs1 Z6;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/01/0396 E 19. Jänner 2000
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/01/0144 E 4. März 1987 VwSlg 12412 A/1987 RS 2
(hier: ein Anzahl von 18 Bestrafungen wegen Übertretungen von StVO
oder KFG innerhalb von weniger als 5 Jahren läßt selbst bei einer
Person, die überdurchschnittlich viel mit dem PKW unterwegs ist,
auf eine gleichgültige Haltung gegenüber diesen Rechtsvorschriften
schließen. Gerade von Berufsfahrern mit großer jährlicher
Kilometerleistung ist besondere Sorgfalt zu verlangen)
Stammrechtssatz
Fremde, die sich Verstöße gegen die der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs dienenden Schutznormen haben zuschulden kommen lassen, sind dann von der Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, wenn aus der Art, der Schwere oder aus der Häufigkeit dieser Übertretungen erkennbar ist, dass sie den zur Vermeidung von Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie der allgemeinen Sicherheit erlassenen Gesetzen gegenüber negativ eingestellt sind (Hinweis E 24.6.1975, 361/75, E 12.11.1980, 3353/80, E 28.1.1981, 3759/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010694.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011
Dokumentnummer
JWR_1996010694_19970625X01