Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
86/17/0070
Entscheidungsdatum
20.06.1986
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung
Norm
BAO §185;
MOG 1967 §57g Abs1 Satz1 idF 1978/672;
Rechtssatz
Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß § 57 g Abs 1 erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß Paragraph 57, g Absatz eins, erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X02
Dokumentnummer
JWR_1986170070_19860620X02