Aus der Verwendung der Worte ALS VERANTWORTLICHER ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, ob der Beschuldigte als zur Vertretung nach außen Berufener iSd § 9 Abs 1 VStG oder als gewerberechtlicher Geschäftsführer gem § 39 GewO 1973 und § 370 Abs 2 GewO 1973 oder gem § 16a PreisG bestraft werden sollte (Hinweis E 31.10.1986, 86/10/0124).Aus der Verwendung der Worte ALS VERANTWORTLICHER ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, ob der Beschuldigte als zur Vertretung nach außen Berufener iSd Paragraph 9, Absatz eins, VStG oder als gewerberechtlicher Geschäftsführer gem Paragraph 39, GewO 1973 und Paragraph 370, Absatz 2, GewO 1973 oder gem Paragraph 16 a, PreisG bestraft werden sollte (Hinweis E 31.10.1986, 86/10/0124).