Verwaltungsgerichtshof
18.09.1987
86/17/0020
Aus der Verwendung der Worte ALS VERANTWORTLICHER ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, ob der Beschuldigte als zur Vertretung nach außen Berufener iSd Paragraph 9, Absatz eins, VStG oder als gewerberechtlicher Geschäftsführer gem Paragraph 39, GewO 1973 und Paragraph 370, Absatz 2, GewO 1973 oder gem Paragraph 16 a, PreisG bestraft werden sollte (Hinweis E 31.10.1986, 86/10/0124).