Ausführungen zur Frage der Legitimation der im Bewilligungsverfahren gemäß § 107 Abs 2 WRG übergangenen Partei, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen.Ausführungen zur Frage der Legitimation der im Bewilligungsverfahren gemäß Paragraph 107, Absatz 2, WRG übergangenen Partei, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen.