Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/01/0055

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 12378 A/1987

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

86/01/0055

Entscheidungsdatum

21.01.1987

Index

Polizeirecht - FrPolG
25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Paragraph 7, ARHG hat keinesfalls den Inhalt, dass bei einer gerichtlichen Vorladung von Personen aus dem Ausland die fremdenpolizeilichen Verwaltungsgesetze durch die vorgeladene Person nicht zu beachten wäre. Wäre dies die Absicht des Gesetzgebers gewesen, so hätte es einer dem Paragraph 7, ARHG entsprechenden ausdrücklichen Regelung im Paragraph 72, ARHG bedurft. Das Fehlen einer entsprechenden Ausnahmeregelung für aus dem Ausland vorgeladene Personen lässt aber eindeutig erkennen, dass für diese Personen die fremdenpolizeilichen Bestimmungen ohne Einschränkung Anwendung finden.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010055.X03

Im RIS seit

11.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1986010055_19870121X03