Um die Frage der Wahrscheinlichkeit des Verkehrsunfalles für den Schädiger abschließend beurteilen zu können, wäre es zunächst erforderlich gewesen, Art und Ausmaß der bei dem Unfall entstandenen Schäden genau festzustellen (Hinweis E 23.2.1976, 285/74). Danach wäre es notwendig gewesen, dass Gutachten eines technischen Sachverständigen auch zu der Frage einzuholen, ob eine Kollision, die bestimmte Spuren hinterlassen hat, vom Lenker des beteiligten Kfz - nach Geräusch und Erschütterung - bei gehöriger Aufmerksamkeit bemerkt werden hätte müssen.