Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
85/17/0016
Entscheidungsdatum
23.10.1987
Index
L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/17/0140 E 13. Dezember 1985 VwSlg 6062 F/1985 RS 1
Stammrechtssatz
Einem mittels Haftungsbescheides für eine fremde Abgabenschuld in Anspruch genommenen persönlich Haftungspflichtigen ist im Hinblick auf die sich aus § 193 LAO Wr - entspricht § 248 BAO - ergebende Möglichkeit, auch gegen den Abgabenanspruch (Abgabenbescheid) zu berufen, anläßlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch (und zwar über Grund und Höhe des feststehenden Anspruches) Kenntnis zu verschaffen.Einem mittels Haftungsbescheides für eine fremde Abgabenschuld in Anspruch genommenen persönlich Haftungspflichtigen ist im Hinblick auf die sich aus Paragraph 193, LAO Wr - entspricht Paragraph 248, BAO - ergebende Möglichkeit, auch gegen den Abgabenanspruch (Abgabenbescheid) zu berufen, anläßlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch (und zwar über Grund und Höhe des feststehenden Anspruches) Kenntnis zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170016.X04
Im RIS seit
11.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1985170016_19871023X04