Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
92/10/0144
Entscheidungsdatum
05.07.1993
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht
Norm
AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z2;
LMG 1975 §3;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 1
Stammrechtssatz
Der Begriff des Verzehrproduktes stellt sich als "Restgröße" dar, die von den zwei Seiten des Begriffes des Lebensmittels und des Begriffes des Arzneimittels her bestimmt wird. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verzehrprodukt vorliegt, ist daher zunächst zu prüfen, ob das Produkt als Lebensmittel einzustufen ist; fällt diese Antwort negativ aus, ist zu prüfen, ob ein Arzneimittel vorliegt. Wird auch dies verneint, dann liegt ein Verzehrprodukt vor.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Restgröße
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100144.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1992100144_19930705X01