Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/10/0227

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

84/10/0227

Entscheidungsdatum

11.11.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn die Beschwerdeführerin der Ablehnung der im erstinstanzlichen Verfahren gestellten und abgelehnten Beweisanträge in der Berufung nicht entgegengetreten ist und weder darin noch im weiteren Verlauf des Berufungsverfahrens ihr Begehren wiederholt hat, so hat die belangte Behörde keine Veranlassung, in ihrem Bescheid die Ablehnung der in Rede stehenden Beweisanträge neuerlich zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984100227.X07

Im RIS seit

02.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009

Dokumentnummer

JWR_1984100227_19851111X07