Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
84/05/0009
Entscheidungsdatum
17.06.1986
Index
Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8BauO Wr §134 Abs3
BauRallg
Rechtssatz
Die Einwendung des starken Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen und die Bedenken gegen die Errichtung einer Großgarage an sich kann nicht Einwendungen gegen eine zu lange Zufahrtsstrecke auf der zu bebauenden Liegenschaft im Hinblick auf Emissionen gleichgesetzt werden.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050009.X07
Im RIS seit
30.03.2022
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2022
Dokumentnummer
JWR_1984050009_19860617X07