Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11333 A/1984
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
83/10/0268
Entscheidungsdatum
20.02.1984
Index
L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien
Norm
EGVG Art8/Wr Fall2 Lärmerregung idF 1977/232;
Beachte
Besprechung in:
ÖGZ 5/1985, S 14-20;
Rechtssatz
Wer in einem Wohnhaus Musik in einer solchen Lautstärke und/oder Dauer erzeugt (bzw es als Wohnungsinhaber - obwohl es ihm möglich gewesen wäre - unterlassen hat, die nicht von ihm selbst erzeugte derartige Musik abzustellen), dass er damit rechnen musste, die Nachbarschaft (nach dem hier anzuwendenden Maßstab normal empfindlicher Menschen) in ihrem Wohlbefinden zu beeinträchtigen, verhält sich rücksichtslos und erregt somit in ungebührlicher Weise Lärm.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983100268.X08
Im RIS seit
01.02.2005
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2010
Dokumentnummer
JWR_1983100268_19840220X08