Nach § 18 Z 2 lit c des Bundeskollektivvertrages für die österreichische Ziegelindustrie und Fertigteilindustrie in der Fassung vom 1.4.1979 sind bei der Berechnung des Urlaubszuschusses Überstundenentgelte auszuklammern.Nach Paragraph 18, Ziffer 2, Litera c, des Bundeskollektivvertrages für die österreichische Ziegelindustrie und Fertigteilindustrie in der Fassung vom 1.4.1979 sind bei der Berechnung des Urlaubszuschusses Überstundenentgelte auszuklammern.