Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1985

Geschäftszahl

83/08/0127

Rechtssatz

Nach Paragraph 18, Ziffer 2, Litera c, des Bundeskollektivvertrages für die österreichische Ziegelindustrie und Fertigteilindustrie in der Fassung vom 1.4.1979 sind bei der Berechnung des Urlaubszuschusses Überstundenentgelte auszuklammern.