Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/03/0104

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/03/0104

Entscheidungsdatum

12.10.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die in einem gerichtlichen Verfahren (das wegen derselben Handlungen und Ereignisse parallel zum Verwaltungsstrafverfahren geführt wird) abgelegten Zeugenaussagen stellen grundsätzlich taugliche Beweismittel dar, es kann somit nicht von vornherein gesagt werden, dass sie auch objektiv nicht geeignet sind, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983030104.X02

Im RIS seit

27.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1983030104_19831012X02