Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/06/0142

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

82/06/0142

Entscheidungsdatum

19.09.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Übernehmer im Wege einer Ersatzzustellung hat weder das Recht, noch die Pflicht, das Schriftstück der Behörde zu öffnen und den Inhalt zu Kenntnis zu nehmen. Ob das Schriftstück offen zugestellt wurde, ist nicht entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982060142.X04

Im RIS seit

16.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015

Dokumentnummer

JWR_1982060142_19850919X04