Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0042/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0042/80

Entscheidungsdatum

03.03.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1980/6, S 24;

Rechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000042.X01

Im RIS seit

21.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1980000042_19800303X01

Rechtssatz für 0972/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0972/79

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1 (Hinweis auch auf Art VII des 19.GG-Nov. ist E 14.5.1970 1790/69)

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000972.X01

Im RIS seit

27.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1979000972_19800512X01

Rechtssatz für 3093/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3093/79

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003093.X01

Im RIS seit

27.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1979003093_19800512X01

Rechtssatz für 3307/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3307/79

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003307.X01

Im RIS seit

04.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1979003307_19800512X01

Rechtssatz für 1415/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1415/80

Entscheidungsdatum

08.09.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980001415.X02

Im RIS seit

29.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001415_19800908X02

Rechtssatz für 0686/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0686/80

Entscheidungsdatum

02.03.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000686.X01

Im RIS seit

26.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980000686_19810302X01

Rechtssatz für 3250/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3250/80

Entscheidungsdatum

02.03.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003250.X01

Im RIS seit

21.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003250_19810302X01

Rechtssatz für 3369/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3369/80

Entscheidungsdatum

02.03.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003369.X01

Im RIS seit

20.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003369_19810302X01

Rechtssatz für 1402/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1402/80

Entscheidungsdatum

15.06.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001402.X01

Im RIS seit

29.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001402_19810615X01

Rechtssatz für 1779/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1779/80

Entscheidungsdatum

14.09.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001779.X01

Im RIS seit

01.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001779_19810914X01

Rechtssatz für 1831/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1831/80

Entscheidungsdatum

14.09.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001831.X01

Im RIS seit

29.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980001831_19810914X01

Rechtssatz für 3370/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3370/80

Entscheidungsdatum

20.10.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003370.X01

Im RIS seit

20.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003370_19811020X01

Rechtssatz für 3708/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3708/80

Entscheidungsdatum

09.11.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003708.X01

Im RIS seit

17.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003708_19811109X01

Rechtssatz für 81/12/0160

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/12/0160

Entscheidungsdatum

09.11.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981120160.X01

Im RIS seit

03.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1981120160_19811109X01

Rechtssatz für 81/12/0086

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

81/12/0086

Entscheidungsdatum

14.12.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981120086.X02

Im RIS seit

29.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1981120086_19811214X02

Rechtssatz für 81/12/0093

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/12/0093

Entscheidungsdatum

14.12.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981120093.X01

Im RIS seit

04.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1981120093_19811214X01

Rechtssatz für 81/12/0060

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/12/0060

Entscheidungsdatum

11.01.1982

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981120060.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1981120060_19820111X01

Rechtssatz für 81/12/0056

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/12/0056

Entscheidungsdatum

15.03.1982

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981120056.X01

Im RIS seit

29.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1981120056_19820315X01