Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
81/11/0080
Entscheidungsdatum
30.03.1982
Index
Arbeitsrecht - AZG
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Hatte der Bfr nicht einmal Behauptungen darüber aufgestellt, er sei seiner Pflicht zur Überwachung der Kontrollorgane nachgekommen, so ist ihm damit auch der ihm obliegende Entlastungsbeweis nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950 misslungen; denn grundsätzlich deckt sich die Behauptungslast nach Gegenstand und Umfang mit der Beweislast.Hatte der Bfr nicht einmal Behauptungen darüber aufgestellt, er sei seiner Pflicht zur Überwachung der Kontrollorgane nachgekommen, so ist ihm damit auch der ihm obliegende Entlastungsbeweis nach Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG 1950 misslungen; denn grundsätzlich deckt sich die Behauptungslast nach Gegenstand und Umfang mit der Beweislast.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X03
Im RIS seit
30.09.2020
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2020
Dokumentnummer
JWR_1981110080_19820330X03