Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/04/0091

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

81/04/0091

Entscheidungsdatum

22.01.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen der Paragraphen 193, Absatz eins und 24 Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 ergibt sich für den Konzessionsinhaber u.a. die Verpflichtung, in einem ihm zumutbaren Maß für die Aufrechtherhaltung der öffentlichen Ordnung in seinem Betrieb selbst zu sorgen und sich in seiner Abwesenheit nur durch solches Personal vertreten zu lassen, das insbesondere charakterlich geeignet erscheint, Verstößen gegen die öffentliche Ordnung entgegenzuwirken. vergleiche E vom 29.10.1969, 1465/68, vom 9.12.1970, 0294/70 und vom 10.7.1974, 0169, 0170/74)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040091.X03

Im RIS seit

04.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011

Dokumentnummer

JWR_1981040091_19820122X03