Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3464/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10521 A/1981

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3464/80

Entscheidungsdatum

09.09.1981

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 15, Absatz 4, StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer Bandbreite zwischen zwei Zahlen, zu enthalten; es genügt nicht, lediglich die verba legalia des Paragraph 15, Absatz 4, StVO wiederzugeben.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003464.X01

Im RIS seit

25.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1980003464_19810909X01

Rechtssatz für 83/03/0027

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/03/0027

Entscheidungsdatum

16.01.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3464/80 E 9. September 1981 VwSlg 10521 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 15, Absatz 4, StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer Bandbreite zwischen zwei Zahlen, zu enthalten; es genügt nicht, lediglich die verba legalia des Paragraph 15, Absatz 4, StVO wiederzugeben.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983030027.X02

Im RIS seit

24.05.2004

Dokumentnummer

JWR_1983030027_19850116X02

Rechtssatz für 86/02/0058

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

86/02/0058

Entscheidungsdatum

25.09.1986

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3464/80 E 9. September 1981 VwSlg 10521 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 15, Absatz 4, StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer Bandbreite zwischen zwei Zahlen, zu enthalten; es genügt nicht, lediglich die verba legalia des Paragraph 15, Absatz 4, StVO wiederzugeben.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020058.X04

Im RIS seit

21.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1986020058_19860925X04

Rechtssatz für 98/03/0060

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/03/0060

Entscheidungsdatum

17.06.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3464/80 E 9. September 1981 VwSlg 10521 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 15, Absatz 4, StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer Bandbreite zwischen zwei Zahlen, zu enthalten; es genügt nicht, lediglich die verba legalia des Paragraph 15, Absatz 4, StVO wiederzugeben.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030060.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1998030060_19980617X01