Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10413 A/1981
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
0751/80
Entscheidungsdatum
31.03.1981
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
PreistreibereiG 1959 §1 Abs3 Halbsatz2 idF 1968/446 (3) Rechtsregel.;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1197/69 E 15. Dezember 1970 VwSlg 7933 A/1970 RS 1
Stammrechtssatz
Setzt sich eine Bedarfsleistung aus einer Vielzahl verschiedenartiger Teilleistungen (Einzelleistungen), bestehend in der Beistellung von Geräten und Material sowie einer Anzahl von Arbeitsleistungen, zusammen, so kann ein einheitlicher, die gesamte Bedarfsleistung umfassender ortsüblicher Preis im Sinne des § 1 Abs 3 dritte Rechtsregel des Preistreibereigesetzes 1959 nicht mehr ermittelt und demgemäss keine Verwaltungsstrafe wegen erheblicher Überschreitung dieses Preises verhängt werden. (Abgrenzung von typisierbaren Leistungen und durch die gelieferte Ware bestimmbaren Montagearbeiten).Setzt sich eine Bedarfsleistung aus einer Vielzahl verschiedenartiger Teilleistungen (Einzelleistungen), bestehend in der Beistellung von Geräten und Material sowie einer Anzahl von Arbeitsleistungen, zusammen, so kann ein einheitlicher, die gesamte Bedarfsleistung umfassender ortsüblicher Preis im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, dritte Rechtsregel des Preistreibereigesetzes 1959 nicht mehr ermittelt und demgemäss keine Verwaltungsstrafe wegen erheblicher Überschreitung dieses Preises verhängt werden. (Abgrenzung von typisierbaren Leistungen und durch die gelieferte Ware bestimmbaren Montagearbeiten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000751.X04
Dokumentnummer
JWR_1980000751_19810331X04