Mitpächter eines Fischereireviers sind als selbständige Erwerbstätige in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 8 Abs 1 Z 3 lit b ASVG in der Unfallversicherung teilversichert.Mitpächter eines Fischereireviers sind als selbständige Erwerbstätige in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, ASVG in der Unfallversicherung teilversichert.