Verwaltungsgerichtshof
26.06.1981
0151/80
GRS wie 0695/78 E 5. September 1980 VwSlg 10211 A/1980 RS 1 (Zusatz: Nach Paragraph 8, Absatz 4, ASVG kommt es im Falle der Führung eines landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen) Betriebes durch mehrere Personen nicht darauf an, daß der auf die einzelnen Personen nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung auf sie entfallende Anteil des Einheitswertes den Betrag von S 2000.-erreicht oder übersteigt, sondern daß diese Voraussetzung für den Gesamtbetrieb zutrifft)
Mitpächter eines Fischereireviers sind als selbständige Erwerbstätige in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, ASVG in der Unfallversicherung teilversichert.