Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2056/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2056/77

Entscheidungsdatum

18.01.1980

Index

Verwaltungsverfahren - VStG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 44, a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1977002056.X01

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019

Dokumentnummer

JWR_1977002056_19800118X01

Rechtssatz für 0478/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0478/79

Entscheidungsdatum

22.01.1981

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2056/77 E 18. Jänner 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 44, a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979000478.X04

Im RIS seit

17.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1979000478_19810122X04

Rechtssatz für 81/07/0044

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/07/0044

Entscheidungsdatum

22.06.1981

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2056/77 E 18. Jänner 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 44, a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981070044.X01

Im RIS seit

25.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1981070044_19810622X01

Rechtssatz für 82/03/0026

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10779 A/1982

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

82/03/0026

Entscheidungsdatum

30.06.1982

Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2056/77 E 18. Jänner 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 44, a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982030026.X02

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020

Dokumentnummer

JWR_1982030026_19820630X02

Rechtssatz für 88/03/0043

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/03/0043

Entscheidungsdatum

09.11.1988

Index

StVO
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2056/77 E 18. Jänner 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen Paragraph 44, a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030043.X01

Im RIS seit

07.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2020

Dokumentnummer

JWR_1988030043_19881109X01