Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10779 A/1982
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
82/03/0026
Entscheidungsdatum
30.06.1982
Index
KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2056/77 E 18. Jänner 1980 RS 1
Stammrechtssatz
Ein Verstoß gegen § 44 a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.Ein Verstoß gegen Paragraph 44, a lita VStG 1950 liegt grundsätzlich auch vor, wenn der Spruch des Straferkenntnisses keine oder unrichtige Angaben über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung der Tat enthält. Ein solcher Verstoß belastet den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982030026.X02
Im RIS seit
23.01.2020
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020
Dokumentnummer
JWR_1982030026_19820630X02