Das Überholverbot nach § 16 Abs 2 lit b StVO gilt bei den dort aufgezählten Gegebenheiten absolut und abhängig davon, ob Gegenverkehr herrscht.Das Überholverbot nach Paragraph 16, Absatz 2, Litera b, StVO gilt bei den dort aufgezählten Gegebenheiten absolut und abhängig davon, ob Gegenverkehr herrscht.