Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2799/78
Entscheidungsdatum
11.09.1979
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0126/79
Rechtssatz
Vorschriften wegen Nichtmitführens des Führerscheines und Zulassungsscheines beruhen nicht auf der gleichen schädlichen Neigung im Sinne des § 33 Z 2 StGB wie etwa das Nichtanhalten bei Rotlicht oder die Nichtbeachtung von Bodenmarkierungen.Vorschriften wegen Nichtmitführens des Führerscheines und Zulassungsscheines beruhen nicht auf der gleichen schädlichen Neigung im Sinne des Paragraph 33, Ziffer 2, StGB wie etwa das Nichtanhalten bei Rotlicht oder die Nichtbeachtung von Bodenmarkierungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002799.X02
Im RIS seit
13.06.2003
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2018
Dokumentnummer
JWR_1978002799_19790911X02