Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1979

Geschäftszahl

2799/78

Rechtssatz

Vorschriften wegen Nichtmitführens des Führerscheines und Zulassungsscheines beruhen nicht auf der gleichen schädlichen Neigung im Sinne des Paragraph 33, Ziffer 2, StGB wie etwa das Nichtanhalten bei Rotlicht oder die Nichtbeachtung von Bodenmarkierungen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0126/79

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002799.X02