Verwaltungsgerichtshof
11.09.1979
2799/78
Vorschriften wegen Nichtmitführens des Führerscheines und Zulassungsscheines beruhen nicht auf der gleichen schädlichen Neigung im Sinne des Paragraph 33, Ziffer 2, StGB wie etwa das Nichtanhalten bei Rotlicht oder die Nichtbeachtung von Bodenmarkierungen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0126/79
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002799.X02