Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0463/70
Entscheidungsdatum
01.07.1970
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0602/46 E 29. April 1947 RS 1
Stammrechtssatz
Auch den in das behördliche Ermessen gestellten Entscheidungen hat von Rechts wegen ein Ermittlungsverfahren voranzugehen, in dem unter Beachtung aller vom AVG aufgestellten Grundsätze der Sacherverhalt soweit festgestellt wird, als das nötig ist, um die sachliche Ausübung des Ermessens zu ermöglichen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000463.X02
Im RIS seit
16.07.2002
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015
Dokumentnummer
JWR_1970000463_19700701X02