Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1978

Geschäftszahl

0822/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0602/46 E 29. April 1947 RS 1

Stammrechtssatz

Auch den in das behördliche Ermessen gestellten Entscheidungen hat von Rechts wegen ein Ermittlungsverfahren voranzugehen, in dem unter Beachtung aller vom AVG aufgestellten Grundsätze der Sacherverhalt soweit festgestellt wird, als das nötig ist, um die sachliche Ausübung des Ermessens zu ermöglichen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000822.X02