Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2678/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2678/78

Entscheidungsdatum

09.10.1981

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Das Betreiben wesentlicher Anlagenteile genügt, um den Eintritt der im Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859 und Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 vorgesehenen Rechtswirkungen auszuschließen (Hinweis E 26.11.1975, VwSlg 8933 A/1975). Hiebei ist auf die funktionelle Bedeutung der Anlagenteile abzustellen; die "Anlage" im Sinne des Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 (Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859) machen jene ihrer Einrichtungen aus, die den Anlagenzweck in entscheidender Weise erfüllen. Unter dem "Betrieb der Anlage" ist der Betrieb der genehmigten Anlage zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1978002678.X03

Im RIS seit

17.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2016

Dokumentnummer

JWR_1978002678_19811009X03

Rechtssatz für 86/04/0039

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/04/0039

Entscheidungsdatum

09.09.1986

Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2678/78 E 9. Oktober 1981 RS 3

Stammrechtssatz

Das Betreiben wesentlicher Anlagenteile genügt, um den Eintritt der im Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859 und Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 vorgesehenen Rechtswirkungen auszuschließen (Hinweis E 26.11.1975, VwSlg 8933 A/1975). Hiebei ist auf die funktionelle Bedeutung der Anlagenteile abzustellen; die "Anlage" im Sinne des Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 (Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859) machen jene ihrer Einrichtungen aus, die den Anlagenzweck in entscheidender Weise erfüllen. Unter dem "Betrieb der Anlage" ist der Betrieb der genehmigten Anlage zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040039.X01

Im RIS seit

08.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025

Dokumentnummer

JWR_1986040039_19860909X01

Rechtssatz für 87/04/0207

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/04/0207

Entscheidungsdatum

22.03.1988

Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Vorgeschichte: 86/04/0039 E 09.09.1986;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2678/78 E 9. Oktober 1981 RS 3

Stammrechtssatz

Das Betreiben wesentlicher Anlagenteile genügt, um den Eintritt der im Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859 und Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 vorgesehenen Rechtswirkungen auszuschließen (Hinweis E 26.11.1975, VwSlg 8933 A/1975). Hiebei ist auf die funktionelle Bedeutung der Anlagenteile abzustellen; die "Anlage" im Sinne des Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 (Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859) machen jene ihrer Einrichtungen aus, die den Anlagenzweck in entscheidender Weise erfüllen. Unter dem "Betrieb der Anlage" ist der Betrieb der genehmigten Anlage zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040207.X01

Im RIS seit

25.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2020

Dokumentnummer

JWR_1987040207_19880322X01