Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für P 0012/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2411 A/1952

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

P 0012/51

Entscheidungsdatum

14.01.1952

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Wegunfall, Umweg

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:P001251.P03

Im RIS seit

14.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1951000012_19520114P03

Rechtssatz für 2938/52

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2938/52

Entscheidungsdatum

30.10.1956

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1952002938.X03

Im RIS seit

30.10.1956

Dokumentnummer

JWR_1952002938_19561030X03

Rechtssatz für 2283/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

2283/78

Entscheidungsdatum

23.04.1979

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002283.X08

Im RIS seit

17.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002283_19790423X08

Rechtssatz für 2617/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2617/78

Entscheidungsdatum

25.09.1979

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002617.X01

Im RIS seit

17.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002617_19790925X01

Rechtssatz für 82/09/0118

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/09/0118

Entscheidungsdatum

15.12.1982

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982090118.X01

Im RIS seit

29.09.2004

Dokumentnummer

JWR_1982090118_19821215X01

Rechtssatz für 83/09/0111

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/09/0111

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983090111.X02

Im RIS seit

10.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1983090111_19830921X02

Rechtssatz für 83/09/0091

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/09/0091

Entscheidungsdatum

28.09.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983090091.X02

Im RIS seit

10.11.2004

Dokumentnummer

JWR_1983090091_19830928X02

Rechtssatz für 84/03/0163

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/03/0163

Entscheidungsdatum

03.10.1984

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0012/51 E 14. Jänner 1952 VwSlg 2411 A/1952 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Recht der freien Beweiswürdigung ergibt sich die Pflicht der Behörde, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung leiten ließ, zu begründen. Eine solche Begründung besteht in der Aufdeckung der Gedankengänge und Eindrücke, die maßgebend waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen und eine Tatsache für wahr oder unwahr zu halten.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984030163.X02

Im RIS seit

05.07.2004

Dokumentnummer

JWR_1984030163_19841003X02