Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/11/0157
Entscheidungsdatum
10.04.1987
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2260/78 B 27. Juni 1980 VwSlg 10179 A/1980 RS 2
Stammrechtssatz
Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem § 13 AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem Paragraph 13, AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110157.X01
Im RIS seit
06.09.2006
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011
Dokumentnummer
JWR_1986110157_19870410X01