Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1987

Geschäftszahl

86/11/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2260/78 B 27. Juni 1980 VwSlg 10179 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem Paragraph 13, AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet.