Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2092 A/1951
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1169/49
Entscheidungsdatum
17.05.1951
Index
L92050 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe
L92090 Sonstiges Sozialrecht
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
Norm
FürsPflV §6 Abs2;
Reichsgrundsätze öffentliche Fürsorge 1938 §5;
Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß einem Hilfsbedürftigen bei Vorliegen eines vom Regelfalle abweichenden Bedarfes ein gesetzlicher Anspruch auf Überschreitung der Richtsätze zukommen kann, jedoch für dessen Durchsetzung (beim VwGH) die Erwägung maßgebend ist, daß die Beurteilung des Grades der Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 5 RG von dem unbestimmten Rechtsbegriff des notwendigen Lebensbedarfes abhängig ist, der nach strenger oder milder Auffassung ausgelegt werden kann.Ausführungen dahingehend, daß einem Hilfsbedürftigen bei Vorliegen eines vom Regelfalle abweichenden Bedarfes ein gesetzlicher Anspruch auf Überschreitung der Richtsätze zukommen kann, jedoch für dessen Durchsetzung (beim VwGH) die Erwägung maßgebend ist, daß die Beurteilung des Grades der Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Paragraph 5, RG von dem unbestimmten Rechtsbegriff des notwendigen Lebensbedarfes abhängig ist, der nach strenger oder milder Auffassung ausgelegt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1949001169.X03
Im RIS seit
05.04.2002
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1949001169_19510517X03