Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.1979

Geschäftszahl

1652/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1169/49 E 17. Mai 1951 VwSlg 2092 A/1951 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß einem Hilfsbedürftigen bei Vorliegen eines vom Regelfalle abweichenden Bedarfes ein gesetzlicher Anspruch auf Überschreitung der Richtsätze zukommen kann, jedoch für dessen Durchsetzung (beim VwGH) die Erwägung maßgebend ist, daß die Beurteilung des Grades der Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Paragraph 5, RG von dem unbestimmten Rechtsbegriff des notwendigen Lebensbedarfes abhängig ist, der nach strenger oder milder Auffassung ausgelegt werden kann.