Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1333/78
Entscheidungsdatum
20.06.1978
Index
Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Die Tatsache allein, daß der Fremde sich den österr. Rechtsvorschriften zu unterwerfen nicht gewillt und sich ihnen auch nicht unterwirft, stellt eine Verletzung der öffentlichen Ordnung dar und widerspricht den öffentlichen Interessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001333.X03
Im RIS seit
13.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1978001333_19780620X03