Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1291/78
Entscheidungsdatum
04.12.1979
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1844/57 E 18. Februar 1960 RS 2
Stammrechtssatz
Für den Ausschluss eines Verschuldens des Betriebsinhabers ist es nicht erforderlich, dass er jene Maßnahmen getroffen hat, die JEDE Verletzung gesetzlicher Vorschriften hintanzuhalten geeignet sind. Vielmehr ist es als ausreichend anzusehen, wenn solche Maßnahmen getroffen werden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwarten lassen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001291.X01
Dokumentnummer
JWR_1978001291_19791204X01