Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1844/57

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1844/57

Entscheidungsdatum

18.02.1960

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

BäckAG 1955 §5 Abs1;
BäckAG 1955 §9;
KJBG 1948 §17 Abs5;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 impl;

Beachte

y29077;

Rechtssatz

Für den Ausschluss eines Verschuldens des Betriebsinhabers ist es nicht erforderlich, dass er jene Maßnahmen getroffen hat, die JEDE Verletzung gesetzlicher Vorschriften hintanzuhalten geeignet sind. Vielmehr ist es als ausreichend anzusehen, wenn solche Maßnahmen getroffen werden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwarten lassen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957001844.X02

Im RIS seit

18.02.1960

Dokumentnummer

JWR_1957001844_19600218X02

Rechtssatz für 1291/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1291/78

Entscheidungsdatum

04.12.1979

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1844/57 E 18. Februar 1960 RS 2

Stammrechtssatz

Für den Ausschluss eines Verschuldens des Betriebsinhabers ist es nicht erforderlich, dass er jene Maßnahmen getroffen hat, die JEDE Verletzung gesetzlicher Vorschriften hintanzuhalten geeignet sind. Vielmehr ist es als ausreichend anzusehen, wenn solche Maßnahmen getroffen werden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwarten lassen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001291.X01

Im RIS seit

04.12.1979

Dokumentnummer

JWR_1978001291_19791204X01