Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0949/78
Entscheidungsdatum
06.09.1978
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0923/78 E 6. September 1978 RS 1
Stammrechtssatz
Guter Glaube kann dem Empfänger eines nicht geschuldeten Betrages (unrichtig angewiesene Nebengebühren) bei objektiver Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle nicht zugebilligt werden; auch dann nicht, wenn der Übergenuß bei einer Nachzahlung entsteht und ihm vorher zu geringe Nebengebührenauszahlung nicht aufgefallen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000949.X01
Dokumentnummer
JWR_1978000949_19780906X01