Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1710/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1710/66

Entscheidungsdatum

26.02.1968

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn der Beschuldigte die Verhängung von Strafen hingenommen hat und sie aus welchen Gründen immer in Rechtskraft erwachsen sind, kann er sich nicht mit Aussicht auf Erfolg dagegen zur Wehr setzen, daß diese Vorstrafen im konkreten Fall bei der Strafbemessung als erschwerende Umstände gewertet wurden. (Hinweis auf E vom 22. Juni 1962, Zl. 1311/60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966001710.X02

Im RIS seit

26.02.1968

Dokumentnummer

JWR_1966001710_19680226X02

Rechtssatz für 0687/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0687/78

Entscheidungsdatum

20.06.1978

Index

Polizeirecht - FrPolG
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1710/66 E 26. Februar 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Beschuldigte die Verhängung von Strafen hingenommen hat und sie aus welchen Gründen immer in Rechtskraft erwachsen sind, kann er sich nicht mit Aussicht auf Erfolg dagegen zur Wehr setzen, daß diese Vorstrafen im konkreten Fall bei der Strafbemessung als erschwerende Umstände gewertet wurden. (Hinweis auf E vom 22. Juni 1962, Zl. 1311/60).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000687.X03

Im RIS seit

22.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1978000687_19780620X03