Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0687/78
Entscheidungsdatum
20.06.1978
Index
Polizeirecht - FrPolG
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1710/66 E 26. Februar 1968 RS 2
Stammrechtssatz
Wenn der Beschuldigte die Verhängung von Strafen hingenommen hat und sie aus welchen Gründen immer in Rechtskraft erwachsen sind, kann er sich nicht mit Aussicht auf Erfolg dagegen zur Wehr setzen, daß diese Vorstrafen im konkreten Fall bei der Strafbemessung als erschwerende Umstände gewertet wurden. (Hinweis auf E vom 22. Juni 1962, Zl. 1311/60).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000687.X03
Im RIS seit
22.09.2003
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1978000687_19780620X03