Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2665/49

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 1566 A/1950

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2665/49

Entscheidungsdatum

24.06.1950

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949002665.X01

Im RIS seit

12.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1949002665_19500624X01

Rechtssatz für 0371/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0371/63

Entscheidungsdatum

03.10.1963

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000371.X02

Im RIS seit

01.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1963000371_19631003X02

Rechtssatz für 1421/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6978 A/1966

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1421/65

Entscheidungsdatum

09.09.1966

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001421.X03

Im RIS seit

12.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1965001421_19660909X03

Rechtssatz für 2315/77

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9461 A/1977

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2315/77

Entscheidungsdatum

15.12.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977002315.X04

Im RIS seit

28.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2014

Dokumentnummer

JWR_1977002315_19771215X04

Rechtssatz für 2728/77

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2728/77

Entscheidungsdatum

25.01.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002728.X04

Im RIS seit

07.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002728_19780125X04

Rechtssatz für 81/04/0230

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

81/04/0230

Entscheidungsdatum

02.07.1982

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040230.X03

Im RIS seit

09.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011

Dokumentnummer

JWR_1981040230_19820702X03

Rechtssatz für 88/18/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/18/0053

Entscheidungsdatum

25.04.1988

Index

Gesundheitswesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/49 E 24. Juni 1950 VwSlg 1566 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern ein im öffentlichen Interesse begründeter Anlaß dazu gegeben ist und die Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich anderes bestimmen; das öffentliche Interesse ist insbesondere bei Entscheidung einer als Vorfrage aufgetretenen Rechtsfrage durch die zuständige Behörde gegeben. Staatsbürgerschaft

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X02

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021

Dokumentnummer

JWR_1988180053_19880425X02