Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0428/67

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

0428/67

Entscheidungsdatum

29.01.1968

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §47ff

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0429/67
0430/67

Rechtssatz

Der Bf hat in einer Beschwerde 4 Bescheide angefochten. Kostenzuspruch an den Bf nur hinsichtlich der obsiegenden Beschwerde. Kostenzuspruch an die Behörde hinsichtlich jener Beschwerden die ab- bzw. zurückgewiesen werden. Kostenbegehren des bestellten Armenvertreters ist in der verbesserten Beschwerde. Folgendes Kostenverzeichnis wurde erstellt: Kosten einer Beschwerde S 1000,- Kostenbetrag für 4 Beschwerden S 4000,-.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000428.X04

Im RIS seit

21.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025

Dokumentnummer

JWR_1967000428_19680129X05

Rechtssatz für 2673/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2673/77

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Index

Jugendschutz - Jugendwohlfahrt
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §47ff

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0428/67 E 29. Jänner 1968 RS 5

Stammrechtssatz

Der Bf hat in einer Beschwerde 4 Bescheide angefochten. Kostenzuspruch an den Bf nur hinsichtlich der obsiegenden Beschwerde. Kostenzuspruch an die Behörde hinsichtlich jener Beschwerden die ab- bzw. zurückgewiesen werden. Kostenbegehren des bestellten Armenvertreters ist in der verbesserten Beschwerde. Folgendes Kostenverzeichnis wurde erstellt: Kosten einer Beschwerde S 1000,- Kostenbetrag für 4 Beschwerden S 4000,-.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002673.X00

Im RIS seit

21.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2025

Dokumentnummer

JWR_1977002673_19780523X07