Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2673/77
Entscheidungsdatum
23.05.1978
Index
Jugendschutz - Jugendwohlfahrt
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0428/67 E 29. Jänner 1968 RS 5
Stammrechtssatz
Der Bf hat in einer Beschwerde 4 Bescheide angefochten. Kostenzuspruch an den Bf nur hinsichtlich der obsiegenden Beschwerde. Kostenzuspruch an die Behörde hinsichtlich jener Beschwerden die ab- bzw. zurückgewiesen werden. Kostenbegehren des bestellten Armenvertreters ist in der verbesserten Beschwerde. Folgendes Kostenverzeichnis wurde erstellt: Kosten einer Beschwerde S 1000,- Kostenbetrag für 4 Beschwerden S 4000,-.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002673.X00
Im RIS seit
21.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025
Dokumentnummer
JWR_1977002673_19780523X07