Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2483/77
Entscheidungsdatum
01.12.1978
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1
Stammrechtssatz
Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß § 10 DVG in Verbindung mit §§ 58 Abs 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.
Schlagworte
Begründung von Ermessensentscheidungen
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel
als wesentlicher Verfahrensmangel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002483.X03
Dokumentnummer
JWR_1977002483_19781201X03