Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0991/72

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8643 A/1974

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0991/72

Entscheidungsdatum

26.06.1974

Index

Dienstrecht
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §58 Abs2
DVG 1958 §10
LDG 1962 §14
LDG 1962 §21
VwGG §13 Z3
VwGG §39 Abs1 lita

Beachte


Besprechung in:
ÖGZ 1975/7, 172;

Rechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000991.X01

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2023

Dokumentnummer

JWR_1972000991_19740626X01

Rechtssatz für 1070/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1070/72

Entscheidungsdatum

12.09.1974

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §58 Abs2;
DVG 1958 §10;
LDG 1962 §14;
LDG 1962 §21;
VwGG §13 Z1;
VwGG §39 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972001070.X02

Im RIS seit

08.10.2002

Dokumentnummer

JWR_1972001070_19740912X02

Rechtssatz für 1076/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1076/75

Entscheidungsdatum

27.11.1975

Index

63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

DVG 1958 §10;
LDG 1962 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001076.X01

Im RIS seit

20.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010

Dokumentnummer

JWR_1975001076_19751127X01

Rechtssatz für 0416/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9137 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0416/76

Entscheidungsdatum

17.09.1976

Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1962 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976000416.X01

Im RIS seit

31.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011

Dokumentnummer

JWR_1976000416_19760917X01

Rechtssatz für 1075/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1075/77

Entscheidungsdatum

12.05.1978

Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1962 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001075.X01

Im RIS seit

27.05.2003

Dokumentnummer

JWR_1977001075_19780512X01

Rechtssatz für 2679/78

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2679/78

Entscheidungsdatum

10.11.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978002679.X02

Im RIS seit

17.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002679_19781110X02

Rechtssatz für 2483/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2483/77

Entscheidungsdatum

01.12.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002483.X03

Im RIS seit

01.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002483_19781201X03

Rechtssatz für 2286/75

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2286/75

Entscheidungsdatum

25.06.1979

Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1962 §14;
LDG 1962 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1975002286.X02

Im RIS seit

25.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1975002286_19790625X02