Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1005/69
Entscheidungsdatum
15.04.1970
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0795/53 E 10. Februar 1955 RS 1
Stammrechtssatz
Der Lokalbedarf muss in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse seinen Ausdruck finden (Hinweis E BGH 22.6.1935, A 800/33). Es muss demnach aus äußeren Gegebenheiten (objektiven Merkmalen) erkennbar sein, dass in einem bestimmten Gebiet (an einem bestimmten Ort) die Errichtung einer Gaststätte im Interesse eines bestimmten Personenkreises deshalb erwünscht ist, weil nach der Art des zu befriedigenden Bedürfnisses in Betracht kommende Betriebe, die aufzusuchen nach den besonderen Verhältnissen diesen Personen zugemutet werden kann, nicht vorhanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001005.X03
Dokumentnummer
JWR_1969001005_19700415X03