Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0795/53

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0795/53

Entscheidungsdatum

10.02.1955

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Rechtssatz

Der Lokalbedarf muss in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse seinen Ausdruck finden (Hinweis E BGH 22.6.1935, A 800/33). Es muss demnach aus äußeren Gegebenheiten (objektiven Merkmalen) erkennbar sein, dass in einem bestimmten Gebiet (an einem bestimmten Ort) die Errichtung einer Gaststätte im Interesse eines bestimmten Personenkreises deshalb erwünscht ist, weil nach der Art des zu befriedigenden Bedürfnisses in Betracht kommende Betriebe, die aufzusuchen nach den besonderen Verhältnissen diesen Personen zugemutet werden kann, nicht vorhanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1953000795.X01

Im RIS seit

07.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1953000795_19550210X01

Rechtssatz für 1005/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1005/69

Entscheidungsdatum

15.04.1970

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0795/53 E 10. Februar 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Der Lokalbedarf muss in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse seinen Ausdruck finden (Hinweis E BGH 22.6.1935, A 800/33). Es muss demnach aus äußeren Gegebenheiten (objektiven Merkmalen) erkennbar sein, dass in einem bestimmten Gebiet (an einem bestimmten Ort) die Errichtung einer Gaststätte im Interesse eines bestimmten Personenkreises deshalb erwünscht ist, weil nach der Art des zu befriedigenden Bedürfnisses in Betracht kommende Betriebe, die aufzusuchen nach den besonderen Verhältnissen diesen Personen zugemutet werden kann, nicht vorhanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001005.X03

Im RIS seit

07.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1969001005_19700415X03

Rechtssatz für 2276/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2276/77

Entscheidungsdatum

07.09.1979

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §18 Abs3;
GewO 1973 §25 Abs4;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0795/53 E 10. Februar 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Der Lokalbedarf muss in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse seinen Ausdruck finden (Hinweis E BGH 22.6.1935, A 800/33). Es muss demnach aus äußeren Gegebenheiten (objektiven Merkmalen) erkennbar sein, dass in einem bestimmten Gebiet (an einem bestimmten Ort) die Errichtung einer Gaststätte im Interesse eines bestimmten Personenkreises deshalb erwünscht ist, weil nach der Art des zu befriedigenden Bedürfnisses in Betracht kommende Betriebe, die aufzusuchen nach den besonderen Verhältnissen diesen Personen zugemutet werden kann, nicht vorhanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977002276.X02

Im RIS seit

25.07.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002276_19790907X02