Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9538 A/1978
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0944/77
Entscheidungsdatum
26.04.1978
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0946/77 E 26. April 1978 VwSlg 9538 A/1978
0945/77 E 2. April 1978 VwSlg 9538 A/1978
Rechtssatz
Der Regelung des § 9 Abs 2 GewO 1973 kommt bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit des vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 gelegenen Verhaltens insofern Bedeutung zu, als - im Gegensatz zur GewO 1853 - eine rechtswidrige Ausübung ohne Geschäftsführer während zweier Monate nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers nicht vorliegt. Aus dieser Bestimmung läßt sich nicht eine Beurteilung dahin ableiten, daß die Rechtswidrigkeit des Verhaltens mit der Stellung des Antrages auf Genehmigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers ende.Der Regelung des Paragraph 9, Absatz 2, GewO 1973 kommt bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit des vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 gelegenen Verhaltens insofern Bedeutung zu, als - im Gegensatz zur GewO 1853 - eine rechtswidrige Ausübung ohne Geschäftsführer während zweier Monate nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers nicht vorliegt. Aus dieser Bestimmung läßt sich nicht eine Beurteilung dahin ableiten, daß die Rechtswidrigkeit des Verhaltens mit der Stellung des Antrages auf Genehmigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers ende.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000944.X02
Im RIS seit
26.04.1978
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012
Dokumentnummer
JWR_1977000944_19780426X02